LG München I: Einwilligung verliert nach 1,5 Jahren ihre Aktualität
LG München I, Urteil vom 08.04.2010, Az. 17 HK O 138/10 Zu den Grundregeln des eMail-Marketings gehört der Merksatz: Kein Versand von eMails zu Werbezwecken ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Empfängers. Liegt die Einwilligung vor, ist es jedoch noch nicht an der Zeit, sich beruhigt zurückzulehnen. Auch in diesem Stadium sind rechtliche Vorgaben zu beachten, [...]