Nützliche Links, Folge 17
Auf einer Webseite müssen die Besucher über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird hierbei erhöhte Informationspflichten für die Datenschutzerklärungen auf Webseiten mit sich bringen.
Mit der Checkliste der IHK für München und Oberbayern können Sie überprüfen, ob Ihre Datenschutzerklärung schon fit ist für die DS-GVO.
Noch ein Tipp zum Schluss:
Auch wenn die Übergangsfrist für die DS-GVO noch bis zum 25.05.2018 läuft: Fangen Sie möglichst frühzeitig an, sich auf datenschutzrechtliche Änderungen einzustellen.