Nützliche Links, Folge 2
Irgendwo wird die Information, die Sie gerade dringend benötigen, schon sein. Aber wo? Zum Glück gibt es das Internet mit einer Fülle nützlicher Links, die Ihnen das Leben erleichtern.
So finden Sie hier z.B. einen Online-Mahnantrag, eine Anwendung der deutschen Mahngerichte: http://www.online-mahnantrag.de
1. Ausgangslage
Es gibt Kunden, die widerstehen jeder noch so ausgeklügelten Inkassostrategie. Sie sind deshalb an einem Punkt angelangt, an dem Sie keine Lust mehr haben, Zahlungserinnerungen zu schreiben, die vermutlich bei Ihrem Kunden gleich im Papierkorb landen?
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellt grundsätzlich den einfachsten und billigsten Weg dar, um an einen Vollstreckungstitel in Form eines Vollstreckungsbescheids zu gelangen. Dabei prüft das Gericht nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Diese Vorgehensweise ist jedoch nur sinnvoll, wenn nicht mit einem Widerspruch des Kunden zu rechnen ist. Hat Ihr Kunde schon angekündigt, „sich bis zur letzten Instanz zu wehren“, mag es sinnvoller sein, direkt Klage einzureichen.
2. Anwendung des Online-Mahnantrags
Unter dem genannten Link finden Sie einen Online-Mahnantrag, mit dessen Hilfe Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vorbereiten können.
Geben Sie in der Startmaske das Bundesland an, in dem Sie Ihren Sitz bzw. Wohnsitz haben. Das Programm ermittelt automatisch das für Sie zuständige Mahngericht.
Anschließend wählen Sie die Versandart „Druck auf Papier (Barcode)“ aus. Es sei denn, Sie verfügen über ein Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Im folgenden Schritt starten Sie mit einem Klick auf den Button „neuer Antrag“ die Erfassung Ihrer Antragsdaten.
Abhängig von der Höhe der geltend gemachten Forderung zeigt Ihnen das Programm auch die Höhe der anfallenden Gerichtskosten an. Nach Eingang Ihres Antrags beim Amtsgericht erhalten Sie eine entsprechende Kostenrechnung. Diese Kosten werden übrigens automatisch vom Amtsgericht in den Mahnbescheid mit aufgenommen.
Zum Schluss müssen Sie Ihren Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nur noch ausdrucken und das von Ihnen unterschriebene Anschreiben samt Kontrollausdruck per Post verschicken.
3. Noch ein Tipp zum Schluss:
Möglicherweise stehen Ihnen auch Verzugszinsen zu, die Sie gleich mit in Ihren Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides aufnehmen können. Für alle, die kein Geld verschenken möchten, gibt es hier weitere Informationen: Recht einfach – Verzugszinsen berechnen.