Nützliche Links, Folge 4
Irgendwo wird die Information, die Sie gerade dringend benötigen, schon sein. Aber wo? Zum Glück gibt es das Internet mit einer Fülle nützlicher Links, die Ihnen das Leben erleichtern.
So finden Sie hier z.B. zahlreiche Informationen über die Vergütung von Anwälten: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/index.html
1. Ausgangslage
Irgendwie haben Sie ein mulmiges Gefühl bei der Sache und den Verdacht, dass sich das mal jemand anschauen sollte, der sich mit Recht auskennt. Dann hätten Sie auch wieder den Kopf frei und könnten sich um die Dinge kümmern, die Ihnen Spaß machen. Andererseits wird es schon nicht allzu schlimm werden – Anwälte sollen ziemlich teuer sein.
Es wäre also schön, wenn Sie sich im Vorfeld schon einmal einen Überblick über die voraussichtlich anfallenden Kosten verschaffen könnten.
2. Was kostet’s?
Schließt Ihr Anwalt mit Ihnen keine individuelle Vergütungsvereinbarung, berechnen sich seine gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für seine Tätigkeiten sieht diese Vorschrift verschiedene Gebühren vor. Die Höhe der einzelnen Gebühren bemisst sich dabei grundsätzlich nach dem jeweiligen Streitwert, d.h. z.B. nach der Höhe der Forderung, die Ihr Anwalt für Sie gegenüber Ihrem Schuldner geltend macht.
Für eine außergerichtliche Vertretung kann der Anwalt beispielsweise die sog. Geschäftsgebühr abrechnen. Der zur Anwendung kommende Gebührensatz für diese Rahmengebühr bemisst sich hierbei nach Schwierigkeit und Umfang des Mandats, in der Regel liegt er bei 1,3.
Unter dem genannten Link finden Sie zahlreiche Informationen darüber, welche Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit in den verschiedenen Verfahrensarten anfallen. Darüber hinaus bieten Berechnungsprogramme die Möglichkeit, sich einen Überblick über das jeweilige Prozessrisiko zu verschaffen.
3. Noch ein Tipp zum Schluss:
Das anwaltliche Gebührenrecht dürfte für die meisten trotz dieser sehr informativen Webseite weiterhin rätselhaft bleiben. Mehr Transparenz kann Ihnen beispielsweise die Vereinbarung eines Zeithonorars bieten. In diesem Fall entstehen Kosten für Sie nur in dem Umfang, in dem Ihr Anwalt tatsächlich für Sie tätig wird.