Nützliche Links, Folge 16

Ob es die festgesetzten Kosten laut Kostenfestsetzungsbeschluss oder einen überfälligen Rechnungsbetrag betrifft – hin und wieder fallen Zinsen an.

Das ist ja gut und schön. Aber wer soll das jetzt ausrechnen?

Diese Frage lässt sich glücklicherweise ganz ohne Mathematikstudium klären, Internet sei Dank.

Hier finden Sie einen Zinsrechner, der Ihnen die Berechnung abnimmt.

Noch ein Tipp zum Schluss:

Waren an einem Rechtsgeschäft keine Verbraucher beteiligt, so beträgt der gesetzliche Verzugszins nicht fünf, sondern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).