Wir sprechen täglich. Auch über Rechtliches. Das lässt sich einfach nicht vermeiden.

Häufig verwenden wir dabei Rechtsbegriffe, ohne dies zu bemerken. Nicht immer entspricht allerdings die umgangssprachliche Verwendung eines Wortes seiner rechtlichen Definition.

Das wird problematisch, sobald diese Begriffe in ihrer rechtlich vorgegebenen Bedeutung benutzt werden, beispielsweise in Verträgen.

Ein Gericht versteht einen Begriff dann möglicherweise anders als er gemeint war. Und Sie haben das Nachsehen.

Eigentum und Besitz

Ein Beispiel: Entgegen unserem Sprachgebrauch sind Eigentum und Besitz sachenrechtlich keine bedeutungsgleichen Begriffe.

Es mag für Sie keinen Unterschied machen. Ein Jurist wäre aber lieber Hauseigentümer statt Hausbesitzer.

Was ist denn da der Unterschied?

Der Eigentümer einer Sache darf mit dieser nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Eigentum ist daher ein umfassendes Herrschaftsrecht über eine Sache. Der Eigentümer bestimmt über die Benutzung, er darf die Sache verbrauchen, veräußern oder belasten.

Der Besitzer muss nicht notwendigerweise auch Eigentümer einer Sache sein. Der Besitz wird vielmehr bereits durch die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft über eine Sache erworben. Der Besitzer darf aber im Gegensatz zum Eigentümer nicht mit der Sache nach Belieben verfahren.

Sie können also durchaus als Besitzer mit einem Auto durch die Gegend fahren. Ob Sie auch der Eigentümer des Autos sind, steht auf einem anderen Blatt.

Rechtsirrtümer des Alltags

Diese Rechtsirrtümer des Alltags lauern an vielen Stellen.

Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie daher Ihre Vertragsentwürfe von einem Anwalt überprüfen lassen. Damit Ihre Regelung auch das beinhaltet, was Sie sich vorstellen – und nicht das, was andere darunter verstehen.

Fazit:

Viele Berufe kennen fachspezifische Begriffe. Juristen gehören auch dazu.

Um Sprachverwirrungen zu vermeiden, sollten Sie diese Begriffe daher in ihrer rechtlich vorgegebenen Bedeutung benutzen. Das spart bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung Zeit, Nerven und Geld.